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Ministerium für
Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen

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Die sechs Bereiche medienpädagogischer Kompetenz

Medienbildung ist eine Schlüsselqualifikation in der modernen Informationsgesellschaft.
Schülerinnen und Schüler mit Medien und Informationstechnologien vertraut zu machen, sie zur sinnvollen Nutzung von Medien und zum verantwortlichen Umgang mit ihnen anzuleiten, gehört daher zum zentralen Aufgabenspektrum der Schule. Lehrerinnen und Lehrer brauchen »medienpädagogische Kompetenz«, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Ihnen die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen zu vermitteln, ist Ziel der Lehrerausbildung und -fortbildung.

Die Beispiele in der linken Spalte verweisen auf
Angebote aus dem Bereich der Universität (U),
auf Angebote von Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (S)
auf die Moderationsmaterialien des Arbeitsbereichs "Medienkompetenz in Schule und Unterricht" logorechts-mini.

 

erstens  

selbst medienkompetent handeln, d.h.

  • Medien und Informationstechnologien angemessen handhaben,
  • Medien und Informationstechnologien für unterschiedliche Funktionen nutzen,
  • Medien und Informationstechnologien selbst gestalten,
  • Mediengestaltungen und funktionale Prinzipien der Informationsverarbeitung verstehen,
  • Medieneinflüsse sowie Bedingungen von Medienproduktion und -verbreitung durchschauen und kritisch einordnen,
  • Einflussmöglichkeiten wahrnehmen und an der Entwicklung von Medienkultur mitwirken.
 

Beispiel 1 (U)
Beispiel 2 (U)
Beispiel 3 (S)
Beispiel 4 logorechts-mini

         
zweitens  

den Stellenwert von Medien und Informationstechnologien für Kinder und Jugendliche in sensibler Weise erfassen und als Voraussetzung des Lernens mit und über Medien und Informationstechnologien berücksichtigen,d.h.

  • die Bedeutung von Medien und Informationstechnologien für Kinder und Jugendliche bzw. für ihre Identitätsentwicklung erfassen, insbesondere die Einflüsse auf Gefühle, Vorstellungen, Verhaltensweisen und Wertorientierungen berücksichtigen,
  • Geschlechterverhältnisse und Geschlechterdifferenzen sowie soziale Differenzen beim Zugang zu und beim Umgang mit Medien und Informationstechnologien reflektieren,
  • die Ausgangssituation des Lernens mit und über Medien und Informationstechnologien analysieren.

 

Beispiel 1 (S)
Beispiel 2 (U)
Beispiel 3 logorechts-mini

         
drittens  

Medien und Informationstechnologien als Hilfsmittel für Unterrichten und Beurteilen bzw. für neue Lehr- und Lernformen nutzen, d.h.

  • Medien und Software für den fachlichen und fachübergreifenden Unterricht nach bildungs- und lernrelevanten Kriterien analysieren und auswählen,
  • Konzepte für die Verwendung von Medien und Software im Rahmen weiterentwickelter Lehr- und Lernformen erarbeiten und umsetzen,
  • Medien und Informationstechnologien zur eigenen Unterrichtsvorbereitung nutzen,
  • Schülerinnen und Schüler anregen und unterstützen, Medien und Informationstechnologien als Gestaltungs-, Präsentations- und Problemlösehilfen zu verwenden,
  • die unterschiedlichen Möglichkeiten und Grenzen von Medien durch Evaluationsverfahren erfassen und die Ergebnisse zur Optimierung nutzen.
  Beispiel 1 (U)
Beispiel 2 (U)
Beispiel 3 (S)
Beispiel 4 (S)
Beispiel 5 logorechts-mini
Beispiel 6 logorechts-mini
Beispiel 7 logorechts-mini
         
viertens  

Erziehungs- und Beratungsaufgaben zu Medienfragen im Sinne von Medienerziehung und Informations- und Kommunikationstechnologischer Grundbildung wahrnehmen und entsprechende Unterrichtseinheiten und Projekte durchführen, d.h.

  • Beispiele zur Medienerziehung und Informations- und Kommunikationstechnologischen Grundbildung analysieren und bewerten und eigene Projekte und Unterrichtseinheiten konzipieren,
  • Lernprozesse im Sinne von Medienerziehung und Informationstechnischer Grundbildung bei den Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung von Geschlechterdifferenzen sowie sozialer Unterschiede anregen und unterstützen,
  • die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf einen selbstverantwortlichen, reflektierenden und kritischen Umgang mit Medien und Informationstechnologien beraten,
  • die Bedeutung von Medien und Informationstechnologien für inhaltliche und methodische Fragen des Faches und fachübergreifender Zusammenhänge einschätzen,
  • Innovationsfähigkeit hinsichtlich der Weiterentwicklungen der Informationstechnologien erwerben.
   
         
fünstens  

Medien und Informationstechnologien für Verwaltungs- und Organisationsaufgaben des Lehrberufs nutzen, d.h.

  • Medien und Informationstechnologien mit Bezug auf berufliche Erfordernisse beherrschen und ihre Funktionsweisen durchschauen,
  • Medien und Informationstechnologien für Funktionen im Bereich von Verwaltung und Organisation zeitökonomisch und sachgerecht verwenden.
   
         
sechstens  

personelle, ausstattungsbezogene, organisatorische und weitere institutionelle Bedingungen für medienpädagogische Aufgaben in der Schule erfassen, gestalten und an der Erarbeitung eines medienpädagogischen Konzepts im Sinne von Schulentwicklung mitwirken, d.h.

  • die Bedeutung der Medien für die Rolle der Lehrperson und ihre beruflichen Funktionen bzw. für Fragen der Professionalität des Lehrberufs einschätzen,
  • schulische Bedingungen von Medienverwendung, Medienerziehung und Informations- und Kommunikationstechnologischer Grundbildung analysieren, Verbesserungsvorschläge entwickeln und umsetzen,
  • schulische Konzepte zur Medienpädagogik und Informations- und Kommunikationstechnologischen Grundbildung entwerfen, kollegial abstimmen und an der Umsetzung mitwirken.
   
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