Erkundung einer anderen Schulform
Gemäß § 12 OVP nehmen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter „während ihrer Ausbildung Einsicht in Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe“. In den Erläuterungen zur Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen gemäß § 12 OVP werden Zielsetzungen und Funktionen dieses Ausbildungselements knapp umrissen und die organisatorischen Rahmenbedingungen im Bereich des Seminars für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen am ZfsL Rheine beschrieben.
Der Tätigkeitsnachweis dient der Dokumentation der Durchführung.
Erläuterungen zur Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen gemäß § 12 OVP