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Ministerium für
Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen

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Lehrerausbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
 

Die Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen

Möglichst vor Aufnahme des Studiums soll ein Eignungspraktikum absolviert werden. Umfangreiche Informationen rund um den Lehrerberuf liefert die deutschsprachige Version von Career Councelling for Teachers (CCT-Germany). Dort gibt es auch die Möglichkeit an einem Selbstschätzungstest im Internet teilzunehmen: www.nrw.cct-germany.de.Weitere Informationen zum Eignungspraktikum und zum Buchen der Praktikumsplätze sind zu finden unter www.elise.nrw.de.

Die erste Phase der Lehrerausbildung findet an den Universitäten des Landes, die zweite Phase, Vorbereitungsdienst, an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Schulen statt. Die Gesamtverantwortung für die schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst trägt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. Die Verantwortung für den Unterricht der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie der Lehrerinnen und Lehrer im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst trägt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Leitungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Schulen arbeiten im Interesse der Ausbildung zusammen.  Der  Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 01. Mai oder 01. November eines Jahres.

Die Zweite Staatsprüfung wird vor dem Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen abgelegt. Es erteilt Zeugnisse und Bescheinigungen über die vom Prüfungsausschuss ermittelten Ergebnisse der Prüfungen.

Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt

Die Bewerbungsfrist ist zu finden auf SEVON: Seminareinweisung Online


 

Seiteneinstieg in den Lehrerberuf und berufsbegleitender Vorbereitungsdienst

An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer

  1. einen Universitätsabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,
  2. eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,
  3. die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und
  4.  im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.

Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst startet jeweils am 01. Mai und 01. November eines Jahres und endet in der Regel nach 24 Monaten mit der Staatsprüfung.  Eine Broschüre zum Seiteneinstieg bietet umfassende Informationen.

Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg sind zu finden unter LOIS


Im Bildungsportal des Schulministeriums finden Sie weitere Informationen zum Zukunftsberuf  Lehrer/in Nordrhein-Westfalen.

Auskünfte zum Eignungspraktikum, Vorbereitungsdienst und Seiteneinstieg erhalten Sie unter: 0180 3 100 117 (9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.)

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