Nach dem Lehrerausbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst das Masterstudium für ein Lehramt ein bildungswissenschaftlich und fachdidaktisch vorbereitetes Praxissemester in einer dem angestrebten Lehramt entsprechenden Schulform und den Studienfächern. Das Praxissemester soll im zweiten Semester, spätestens im dritten Semester absolviert werden. Es schafft berufsfeldbezogene Grundlagen für die nachfolgenden Studienanteile und den Vorbereitungsdienst. Es wird von den Hochschulen verantwortet und ist in Kooperation mit den Schulen sowie den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung durchzuführen (vgl. LABG 2009, § 12 (3)).
Ab dem Praxissemester 09/2020 beachten Sie bitte die Hinweise zum Masernschutzgesetz. Diese und ein Formblatt zum Nachweis der Schutzimpfung finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
Die Grundlage für alle Ausbildungsformate im Praxissemester an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Schulen der Ausbildungsregion Münster ab Februar 2019 bildet der Orientierungsrahmen Praxissemester für die Ausbildungsregion Münster (Stand: 13.07.2018).
Erklärungen zu wesentlichen Schlüsselbegriffen des Praxissemesters finden Sie im Infoboard Praxissemester.
Weitere Informationen finden Sie im Internet-Angebot des ZfL Münster unter dem Punkt Praxissemester, sowie dort unter Praxissemester ab Februar 2019 einschließlich der zugehörigen Downloads .
Ansprechpartner für die Durchführung des Praxissemesters an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sind die Praxissemesterbeauftragten. Die Praxissemesterbeauftragten des ZfsL Recklinghausen sind unter den folgenden E-Mail-Adressen zu erreichen:
- Lehramt an Haupt-Real- und Gesamtschulen: praba-hrsge[at]zfsl-recklinghausen.nrw.schule (praba-hrsge[at]zfsl-recklinghausen[dot]nrw[dot]schule)
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen: praba-gyge[at]zfsl-recklinghausen.nrw.schule (praba-gyge[at]zfsl-recklinghausen[dot]nrw[dot]schule)
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