Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung

Nordrhein-Westfalen

Seminar Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule

Eine Schülerin sitzt in einer Unterrichtssituation am Laptop und wendet sich dem Betrachter zu.

Die Arbeitsatmosphäre in unserem Seminar soll von Empathie, Toleranz und distanzierter Betrachtung der eigenen Rolle(n) (Rollendistanz, vgl. Krappmann, Stuttgart) geprägt sein.

Eine besondere Bedeutung kommen dabei der Interaktionskompetenz und der Reflexionsfähigkeit in Bezug auf die eigene Rolle zu. Denn beides durchdringt und überformt das Selbstverständnis, den Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, den Kolleginnen und Kollegen, den Erziehungsberechtigten und den Vorgesetzen. Sie bestimmen das Denken, Fühlen und Handeln.

Integrale Bestandteile bei der Umsetzung des Kerncurriculums sind u.a. die personenorientierte Beratung, die Portfolioarbeit, Bildung und Erziehung für nachhaltige Entwicklung, die Zusammenarbeit im Seminar HRSGe sowie die Zusammenarbeit des Seminars mit den Ausbildungsschulen auf der Basis des Ausbildungsprogramms.

Das Kerncurriculum u.a. als Ausgangs- und Zielpunkt

  • vgl. u.a. Anlage 1 der OVP von 2011, in der jeweils gültigen Fassung

Planung, Durchführung und Reflexion sowie Evaluation von Unterricht und die Bearbeitung der Handlungsfelder (vgl. die Anlage 1 der OVP in der jeweils gültigen Fassung) sind u.a. als Handlungs-, Erfahrungs-, Verstehens-, Wahrnehmungs- und Interaktionsprozesse, als individuelles Lernen in Gruppen, als Modi von Erkenntnisgewinn Gegenstände der Auseinandersetzung des individuellen Lernens in Gruppen.

Die Zusammenarbeit ist von Offenheit und Flexibilität, von Perspektivität und Perspektivwechsel theoretisch sowie praxisnah, in Präsenz und Distanz mit digitalen sowie analogen Medien/Tools und insbesondere durch abbildhaftes Handeln geprägt.

Praxis wird vor allem auch in der Schule vollzogen. Die Handlungsfelder des Berufs sind sowohl Inhaltsfelder als auch Prozessfelder des Handelns, Sprechens, Verstehens, Denkens und Interagierens. Auf Didaktik und Methodik bezogen geht es darum, begründbares Lernen und Lehren als didaktisch-methodisches und erzieherisches Handeln entsprechend dem Schulgesetz zu entfalten und im Sinne u.a. einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (vgl. dazu auch das Kerncurriculum, MSB, NRW) zu kultivieren.

Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die Lehrerinnen und Lehrer in der Ausbildung sowie die Lehrkräfte in der Pädagogischen Einführung und im Anpassungslehrgang gemäß EU-Richtlinie sollen den Lehr-/Lern-/Arbeitsprozess in den Fach- und Kernseminargruppen, in Lerngruppen sowie in anderen Ausbildungskontexten auf der Basis ihres bereits erworbenen Wissens und gemäß ihren Informations-, Qualifikations- Verwertungsbedürfnissen in Übereinstimmung u. a. mit …            

  • dem LABG, 
  • der OVP, der OBAS, der PE, des Anpassungslehrgangs/EU-Richtlinie
  • dem Kerncurriculum
  • dem Ausbildungsprogramm der Schule
  • mit dem Ausbildungsprogramm des Seminars HRSGe 
  • mit dem Ausbildungsprogramm des ZfsL
  • mit dem Leitbild des ZfsL

aktiv mitgestalten.

Die Inhalte der einzelnen Bausteine des Ausbildungs- und/oder Begleitprogramms des Seminars sind verbindlich und werden nach den Informations-, Qualifizierungs- und Verwertungserfordernissen einerseits und den Informations-, Qualifizierungs- und Verwertungsbedürfnissen andererseits im Sinne der oben genannten Prozess- und Produktevaluation gesetzt. Die Bearbeitung der im Ausbildungsplan und/oder Begleitplan aufgeführten Handlungsfelder des jeweils ersten Quartals sind obligatorisch. In den nachfolgenden Quartalen sind die Handlungsfelder obligatorisch, die die OVP, OBAS, PE und die Vorgaben im Anpassungslehrgang EU-Richtlinie jeweils als Arbeitsschwerpunkte nahelegen. Alle anderen werden nach den Informations-, Qualifizierungs- und Verwertungsbedürfnissen der Fach- und Kernseminar-gruppen und anderen Veranstaltungsangeboten bearbeitet.